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Die Hauptverhandlungen in Strafsachen, Schöffensachen, Bußgeldsachen, Zivilprozesssachen sind grundsätzlich öffentlich. In Strafverfahren gegen Jugendliche ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. In Einzelfällen kann die Öffentlichkeit auch in weiteren Verfahren (z. B. Jugendschutzsachen) ausgeschlossen werden.

Es steht leider nur ein begrenzter Raum für Zuschauer zur Verfügung.

Schulklassen werden gebeten, vor dem Besuch Kontakt mit der Serviceeinheit für Strafsachen aufzunehmen, um Besuche vorher abzustimmen.

Ansprechpartner für Straf- und andere Termine finden Sie hier.


Aufgrund von Sicherheitskontrollen kann es zu Verzögerungen beim Betreten des Gerichtsgebäudes kommen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Anreise.


Parkmöglichkeiten finden Sie in begrenzter Anzahl vor dem Gebäude.

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